Minister Lehtomäki 's speech to the European Parliament's Committee on Constitutional Affairs

Government Communications Department
Publication date 11.7.2006 13.00
Type:Speech -

Mr Chairman, Members of the Committee,

(Änderungen vorbehalten)

Ich danke für die Gelegenheit, mit Ihnen über die Schwerpunkte und wichtigsten Ziele der finnischen Ratspräsidentschaft zu diskutieren. In der jetzigen Situation der Europäischen Union spielt AFCO eine zentrale und aktuelle Rolle, und eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ratspräsidenten ist deshalb wichtig.

Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament hat gut begonnen. Letzte Woche stellten wir die Schwerpunkte und Ziele unserer Ratspräsidentschaft während der Plenarsitzung des Parlaments vor. Die Grundlagen für unsere Zusammenarbeit mit diesem Ausschuss wurden während des Treffens zwischen der finnischen Regierung und dem Parlament in Helsinki, wie auch während des Besuchs des Ausschuss’ in Finnland im März gelegt. Diese Gespräche waren besonders bei der Vorbereitung unserer Präsidentschaft nützlich.

Für die finnische Präsidentschaft ist der Rahmen durch das gemeinsam mit Österreich verabschiedete Jahresprogramm abgesteckt. Die Zusammenarbeit mit Österreich war sehr gut und wird genauso mit Deutschland fortgesetzt. Wir halten die Zusammenarbeit mit dem vorangegangenen und nachfolgenden Ratspräsidenten wie auch mit dem Parlament und der Kommission für besonders wertvoll - denn nur so lässt sich Kontinuität, Konsistenz und Effizienz in der Arbeit gewährleisten.

Als Ratspräsident verpflichtet sich Finnnland, alle Punkte der Agenda möglichst gut, effektiv und unparteiisch abzuarbeiten. Ich möchte an dieser Stelle nur einige Schwerpunkte und wichtige Fragen anschneiden, die vermutlich für diesen Ausschuss von besonderem Interesse sind.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor der Sitzung des Europäischen Rats im Juni war das zentrale Ziel Finnlands die zweigleisige Strategie. Wir betonen, dass der Prozess des Verfassungsvertrags weiter in Bewegung gehalten werden muss - nur die Fortsetzung der Denkpause unterstützt diesen Prozess nicht hinreichend. Auf der anderen Seite dürfen die aufgetretenen Schwierigkeiten keinen Stillstand der Union bedeuten, sondern wir müssen die Arbeit der Union auf der Grundlage der bestehenden Verträge effektiver gestalten. Wir sind auch mit den Beschlüssen des Europäischen Rats über die Zukunft der Union besonders zufrieden. Es ist wichtig, dass wir den Übergang von der Reflexion zur Phase der Analyse vermitteln und gleichzeitig die Arbeit auf der Grundlage der bestehenden Verträge voranbringen.

Finnland beginnt gemäß der Beschlüsse des Europäischen Rats vom Juni mit den Mitgliedsstaaten und Organen der Union die inoffiziellen Konsultationen über die Zukunft des Verfassungsvertrags. Für die Konsultationen wird keine Arbeitsgruppe einberufen, sondern sie werden als bilaterale Confessionals-Treffen arrangiert. Wir wollen so die Grundlage für den in der ersten Hälfte 2007 zu übergebenden Bericht schaffen, der eine Situationsbewertung über die Diskussion zum Verfassungsvertrag sowie eine Prüfung der möglichen Alternativen für die Zukunft beinhaltet. Wir wollen in dieser Angelegenheit dem Europäischen Rat im Dezember keinen schriftlichen Zwischenbericht vorlegen. Dieser Sachverhalt ist bei der Zusammenarbeit mit Deutschland besonders wichtig, damit wir die Kontinuität des Prozesses gemäß der Beschlüsse des Europäischen Rats gewährleisten können.

Auch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und insbesondere mit ihrem Ausschuss ist in der Konsutationsfrage zum Verfassungsvertrag notwendig. Schon bis heute ist der Beitrag des Ausschuss’ zur Zukunft Europas von großer Bedeutung gewesen. Die im Januar verabschiedete Entschließung des Parlaments auf der Grundlage des Berichts von Duff und Voggenhubert und auch die Entschließung vom Juni über weitere Maßnahmen zur Denkpause beinhalteten bedeutende Stellungnahmen des Parlaments in dieser Angelegenheit. In dieser Sache haben wir auch ein offenes Ohr für die Diskussionen im gemeisamen palamentarischen Forum, die dort vom 4. bis 5.12.2006 fortgesetzt werden.

Auf nationaler Ebene hat man sich in Finnland darauf verständigt, dass der Verfassungsvertrag ein akzeptables und ausgewogenes Paket darstellt, das die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit für die zukünftigen Herausforderungen stärkt. Aus diesem Grund hat die Regierung Anfang Juni dem finnischen Parlament den Vorschlag zur Ratifizierung des Vertrags unterbreitet. Das finnische Parlament setzt die Behandlung der Angelegenheit während der Sitzungsperiode im Herbst fort. So wird Finnland seine Position zum Vertrag beziehen.

In den Beschlüssen des Europäischen Rats wurde festgestellt, dass man sich nach der Denkpause auf konkrete Ergebnisse und den Anstoß von Projekten konzentrieren muss. Wir sollten die Möglichkeiten der bestehenden Grundverträge ausschöpfen. Fortschritte brauchen wir auf allen Sektoren.

Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Ausschuss’,

Die Erweiterung der Union gehört zu den zentralen Fragen der finnischen Präsidentschaft. Der Europäische Rat führte im Juni eine wichtige Debatte über die Aufnahmefähigkeit der Union. Es erfüllt uns mit Zufriedenheit, dass die Aufnahmefähigkeit der Union nicht als ein neues Mitgliedskriterium herangezogen wurde. Wir sind der Ansicht, dass Bewerberstaaten keine neuen Mitgliedskriterien auferlegt werden dürfen, aber andererseits die bestehenden Kriterien erfüllt werden müssen. Die Gewährleistung einer institutionell funktionsfähigen Union bei einer Erweiterung ist natürlich ebenso wichtig.

Eine Erweiterung muss als Prozess begriffen werden, der die Länder Europas einander näher bringt und die Stabilität in der Region vermehrt. Die Erweiterung ist eine Erfolgsgeschichte. Von der letzten Erweiterungsrunde haben sowohl die alten als auch die neuen Mitgliedsstaaten profitiert. Die Europäische Union muss auch weiterhin für alle europäischen Staaten offen sein, welche die Mitgliedskriterien erfüllen.

Während der finnischen Präsidentschaft werden die Entscheidungen über den Zeitpunkt der Mitgliedschaft von Rumänien und Bulgarien erfolgen. Die institutionellen Fragen im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft der beiden Länder wurden im Rahmen der Verhandlungen vereinbart. Das Beitrittsdokument wird gemäß des institutionellen Rahmens nach dem bestehenden Nizza-Vertrag geändert. Diese Entscheidung basiert schon auf der Erklärung der Schlussakte der Regierungskonferenz von Nizza.

Auch die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien werden auf der Grundlage der Kommissionsberichte und der erreichten Fortschritte weitergeführt. Als Ratspräsident werden wir auch die Länder des westlichen Balkans in ihrer europäischen Perspektive unterstützen. Dazu gehört auch der Status des Kosovo, der während des Herbst in seine Entscheidungsphase tritt.

Sehr geehrte Zuhörer,

In der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union kommt immer mehr die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Sprache, deren Verantwortung in den Händen der Organe und der Mitgliedstaaten liegt. Diese Prinzipien sind zentral für die Grundsätze, welche die Zuständigkeiten der Union regeln. Wir halten für wichtig, dass sich die Union auf das Wesentliche konzentriert und das effizient. Das betrifft die Aktivitäten der Union, die im Vergleich zum unilateralen Handeln der Mitgliedsstaaten einen Mehrwert bieten. Diesen Mehrwert können wir zum Beispiel in den Bereichen Soziales, Sicherheit und Freiheit, aber nicht nur auschließlich dort, erreichen.

Im Juni 2006 ermutigte der Europäische Rat die kommenden Ratspräsidenten die in der Haager- und St. Pöltener-Subsidiaritätskonferenz vorgestellten Ideen voranzutreiben. Während der finnischen Präsidentschaft soll die Arbeit praxisorientiert ausgerichtet werden. Wir sind der Ansicht, dass Prinzipien am besten durch Offenheit und verbesserte Rechtsvorschriften vorangebracht werden.

Offenheit in der Arbeit der Union ist für Finnland ein wichtiger Teil seines Programms für die Ratspräsidentschaft. Die im Europäischen Rat verabschiedete allgemeine Politik der Offenheit und die damit zusammenhängenden, gerade verabschiedeten Veränderungen der Ratsagenda bilden einen guten Ausgangspunkt für diese Arbeit. Die Behandlung von zu verabschiedenen Gesetzgebungen im Mitentscheidungsverfahren erfolgt in der Regel in offenen Sitzungen. Finnland will als Ratspräsident umfassend die im europäischen Rat vereinbarten Prinzipien zur Verstärkung der Offenheit des Rates umsetzen. Während der finnischen Ratspräsidentschaft wird damit gegonnen, die öffentlichen Sitzungen des Rats per Video auf den Internetseiten des Rats zu übertragen. Die Funktion des Systems wird heute zum ersten Mal anlässlich der öffentlichen Diskussion des ECOFIN-Rats getestet.

Finnland hat als EU-Ratspräsident eine besondere Verantwortung, in Zusammenarbeit mit dem Ratssekretariat der Union Instrumente zu entwickeln, welche die Information über die öffentlichen Diskussionen vermehren. Auf den Internetseiten zur finnischen Präsidentschaft findet sich ein Link zu den Videoübertragungen der offenen Sitzungen. Die Übertragungen sollen ab Anfang September in allen Sprachen der Union übermittelt werden. Wir sind auch bestrebt, alle wesentlichen Informationen so schnell wie möglich auf den Internetseiten unserer Ratspräsidentschaft zu veröffentlichen. Wir wollen diese Offenheit forcieren, damit der Zugang zu Informationen erleichtert und vermehrt wird. Oftmals wird praktische Offenheit auch durch technische, virtuelle Funktionen verwirklicht.

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschuss’,

Finnland setzt sich während seiner Ratspräsidentschaft auch für eine verbesserte Verwirklichung von Rechtsvorschriften ein. Die Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften fördert in bedeutendem Umfang die europäische Wettbewerbsfähigkeit und eine nachhaltige Entwicklung. Verbesserte EU-Rechtsvorschriften sind auch ein Mittel die Effizienz und die Glaubwürdigkeit der Union zu stärken: effiziente und glaubwürdige Arbeit bedeutet, dass die bestehende Gesetzgebung effektiv umgesetzt und auf aktuellem Stand gehalten wird. Der Qualität neuer Gesetzgebung ist auch besondere Aufmersamkeit zu schenken.

Die Arbeit für verbesserte Rechtsvorschriften bedarf der Unterstützung aller Organe und guter Zusammenarbeit. Wir haben zahlreiche aktuelle Berichte des Europäischen Parlaments zur Kenntnis genommen, die sich für verbesserte Rechtsvorschriften einsetzen, wie zum Beispiel die Vereinfachung und effektive Ausführung bestehender Gesetzgebungen.

Als Ratspräsident werden wir uns bei der Arbeit des Rats insbesondere dafür einsetzen, dass bei den Entscheidungen die wirtschaftlichen, sozialen und umweltrelevanten Auswirkungen eines Gesetzesvorschlags berücksichtigt werden. Mithilfe dieser Folgeabschätzungen lassen sich der Bedarf an neuen EU-Rechtsvorschriften und die dafür notwendigen Mittel sorgfältig abwägen. Durch die Folgeabschätzungen sollen die politischen Diskussionen über Nutzen und Nachteile der Gesetzgebung nicht ersetzt werden.

Wir haben uns auch zum Ziel gesetzt, die Ratsarbeit betreffenden Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung und Aktualisierung der Gesetzgebung bei ihrer Weiterbehandlung voranzutreiben.
Über die Änderung der Komitologieentscheidung aus dem Jahre 1999 wurden seit dem letzten Herbst intensive Verhandlungen über die gleichberechtigte Stellung von Europäischem Parlament und Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens im Hinblick auf die Ausführungsaufsicht von verabschiedeten grundlegenden Rechtsakten geführt.

Das Parlament verabschiedete letzte Woche eine Stellungnahme zur Erklärung des neuen Entscheidungsentwurf und den Organen, in der die Rechtsvorschriften aufgeführt werden, die unverzüglich der neuen Entscheidung anzupassen sind. Es erfüllt uns mit Zufriedenheit, dass zwischen den Organen eine horizontale und befriedigende Lösung zur Ausführungsaufsicht der im Mitentscheidungsverfahren vorgesehenen Rechtsvorschriften gefunden wurde. Ich denke, dass die Formalitäten im Rat schnell erledigt werden können und die Reform danach unverzüglich in Kraft treten kann.

Finnland ist darauf vorbereitet, die Vorschläge zu den anzupassenden grundlegenden Rechtsakten während der eigenen Präsidentschaft im Rat unverzüglich voranzubringen, nachdem die Vorschläge der Kommission fertig geworden sind.

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschuss’,

Zu den zentralen Projekten der finnischen Präsidentschaft gehört die Bewertung des Haager Programms. Die Ausführung des vor eineinhalb Jahren verabschiedeten Programms erwies sich als schwieriger und langsamer als erwartet. Im September möchten wir beim inoffiziellen Treffen des Rats in Tampere darüber verhandeln, wie die zentralen Prioritäten besser vorangebracht werden können. Es geht nicht um eine Neuverhandlung des Programms, sondern um die Umsetzung der Ziele.

Rechts- und Innenangelegenheiten sind gerade der Bereich, der im Rahmen der Arbeit der Union die stärkste Unterstützung bei den Bürgern findet. Gemäß der Beschlüsse des Europäischen Rats will Finnland in enger Abstimmung mit der Kommission die Möglichkeiten ausloten, eine Verbesserung der strafrechtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der bestehenden Grundverträge zu erreichen.

Die Gründe, warum diese Projekte nicht vorankommen, liegen bei polizei- und strafrechtlichen Fragen in dem Einstimmigkeitsgebot bei Entscheidungen im Rat. Das verzögert Entscheidungen und führt oftmals zu Kompromissen, welche die gesetzten Ziele verwässern und die Qualität der Gesetzgebung schwächen.

Um auf diese Herausforderugnen einzugehen, wird sich Finnland auf den Artikel 42 des bestehenden Unionsvertrags, die sog. Passerelle-Klausel beziehen. Die ermöglicht eine Übertragung von Gesamtkomplexen auf die erste Säule, in der das Parlament und auch die Stellung des Gerichtshofs wesentlich stärker sind. Das ist insbesondere bei wichtigen Fragen von Bedeutung, welche die Freiheit, die Sicherheit und das Recht der Bürger betreffen. Gleichzeitig könnte man über die Einführung von Mehrheitsentscheidungen beschließen. Unser Ziel ist, die Effektivität der Entscheidungsprozesse in diesen Fragen zu erhöhen.

Ohne effektive Entscheidungsprozesse gelingt es der Union nicht, zum Nutzen seiner Bürger zu arbeiten, aber in einer sich erweiternden Union wird eine effektive Aufrechterhaltung der Entscheidungsprozesse immer schwieriger.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Finnland hat sich engagiert für die Gründung einer Europäischen Agentur für Grundrechte eingesetzt: wir setzen diese Arbeit fort, damit die Agentur ihre Arbeit Anfang 2007 aufnehmen kann. Wir halten es für wichtig, dass diese Agentur effektiv, unabhängig und offen arbeitet. Eine der wichtigsten offenen Fragen ist, ob die Zuständigkeit der Agentur auch die dritte Säule des Unionsvertrags umfasst. Die polizeiliche und und juristische Zusammenarbeit in Strafsachen ist ein Bereich, bei dem die Würdigung der Grundrechte von besonderer Bedeutung ist. In die finnische Ratspräsidentschaft fällt auch die Verabschiedung des ersten mehrjährigen Rahmens für die Arbeit der Agentur sowie die Verhandlungen über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Europarat.

Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Ausschuss’,

ich danke für die Gelegenheit, Ihnen das Programm der finnischen Ratspräsidentschaft vorzustellen. Ich hoffe auf eine enge und ergebnisreiche Zusammenarbeit mit Ihrem Ausschuss.

Paula Lehtomäki